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Wissenswertes zum Übertritt in Kürze:

In Bayern gilt nach wie vor das dreigliedrige – allerdings durchlässige – Schulsystem. Dies bedeutet, dass eine erste Laufbahnentscheidung für Ihr Kind bereits während der vierten Jahrgangsstufe getroffen werden muss.

Ausschlaggebend für die verschiedenen Schularten ist der erreichte Notendurchschnitt in den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht im Übertrittszeugnis der vierten Klasse, das Anfang Mai ausgehändigt wird. Die Noten der drei Fächer sind gleichberechtigt.

Grundsätzlich gelten derzeit folgende Regelungen:

  • Bis zur Durchschnittsnote 2,33 ist ein Übertritt auf das Gymnasium ohne Probeunterricht nach der vierten Klasse möglich. Kinder mit einem schlechteren Durchschnitt können das Gymnasium nach erfolgreich besuchtem Probeunterricht besuchen.
  • Bis zur Durchschnittsnote 2,66 ist ein Übertritt auf die Realschule ohne Probeunterricht möglich. Kinder mit einem schlechteren Durchschnitt können die Realschule nach erfolgreich besuchtem Probeunterricht besuchen.

Wissenswert ist vielleicht auch, dass der Übertritt nochmals nach der 5. Klasse der Mittelschule mit einem Schnitt aus Deutsch und Mathematik erreicht werden kann:

2,0 für das Gymnasium

2,5 für die Realschule

Auch aus der 5. und 6. Klasse Realschule ist der Übertritt auf das Gymnasium unter bestimmten Bedingungen ebenfalls noch möglich (Details: siehe untenstehenden Link)

Zeitlicher Fahrplan Übertritt:

  1. Klasse:
  • Im zweiten Halbjahr: Informationsabend zum bayerischen Schulsystem (wird 2020/2021 für die 3. Klassen nachgeholt, aufgrund der Corona- Pandemie konnte er im 2. Schuljahr nicht stattfinden)
  1. Klasse:
  • Im ersten Halbjahr: Informationsabend zum Übertritt und zur Schulwahl
  • Januar: Zwischeninformation über den Leistungsstand des Kindes
  • Anfang Mai: Ausgabe der Übertrittszeugnisse

Unter folgenden Links finden Sie weitere nützliche Informationen des Kultusministeriums und der staatlichen Schulberatungsstelle Bayern zum bayerischen Schulsystem und den Übertrittsvoraussetzungen:

https://www.km.bayern.de/schueler/schularten/uebertritt-schulartwechsel.html

https://www.km.bayern.de/ministerium/institutionen/schulberatung.html